Vom 27. April 2009
Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – BayRS 2024-1-I-, in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBL S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2008 (GVBL. S. 460, ber. S. 580) erlässt die Gemeinde Speichersdorf folgende
Die Gemeinde Speichersdorf erhebt für die Benutzung der Gemeindebücherei Gebühren.
(1) Versäumnisgebühr, wenn die Leihfrist überschritten ist
pro Buch, Zeitschrift und Cassette je angefangen Woche 1,00 Euro
pro CD je angefangen Woche 1,00 Euro
(2) Wenn die Rückgabe schriftlich abgemahnt werden muss, sind die Kosten für das Porto zusätzlich zur Versäumungsgebühr zu entrichten.
(3) Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises bei Verlust 3,00 Euro
Die Büchereileitung kann die Gebühren (auch teilweise) auf Antrag entlassen, wenn ihre Einziehung nach Lage des einzelnen Falles für den Schuldner eine besondere Härte bedeuten Würde.
Die Gebührenschuld entsteht
(a) mit dem Aushändigen eines neu ausgestellten Benutzerausweises bei Verlust,
(b) mit dem Beginn der 4. Woche und jeder weiteren angefangen Woche bei Überschreiten der Leihfrist.
Gebührenschuldner ist derjenige, auf dessen Namen der Benutzerausweis ausgestellt ist.
Die Gebühren werden fällig mit dem Entstehen der Gebührenschuld.
Diese Satzung tritt am 01. Mai 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Satzung für die Gemeindebücherei Speichersdorf vom 20. Dezember 2000 außer Kraft.
Speichersdorf, den 27. April 2009
Gemeinde Speichersdorf
P o r s c h
Erster Bürgermeister