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Webformular für Aufenthaltsbescheinigung

Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsu­laten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Melde­bestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Die Gebühr für eine Aufenthaltsbescheinigung beträgt 5,-- EUR. Die Aufenthaltsbescheini­gung wird zugesandt, nachdem die Gebühr auf einem der genannten Konten eingegangen ist.


Sparkasse Oberpfalz Nord,  Nr. 300 509 (BLZ 753 500 00)
Raiffeisenbank am Kulm, Nr. 10 057 (BLZ 770 697 82)
Sparkasse Bayreuth, Nr. 570 305 003 (BLZ 773 501 10)


Familienname
(evtl. Geburtsname):
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- Die gewerblichen Anzeigen im Gemeindebrief können in Zukunft direkt per e-mail bestellt werden: 

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- AOK-Sprechstunden im Rathaus: jeden Dienstag v. 8.00-16.00 Uhr


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Adresse

Gemeinde Speichersdorf (Rathaus), Rathausplatz 1, 95469 Speichersdorf

Adresse

09275 / 988-0

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Adresse

poststelle@speichersdorf.bayern.de