Zur Zeit noch nicht besetzt.
| im Sommer: | 75,-- € |
| im Winter (Heizperiode) | 100,-- € |
| im Sommer: | 100,-- € |
| im Winter (Heizperiode) | 150,-- € |
| im Sommer: | 125,-- € |
| im Winter (Heizperiode) | 150,-- € |
| im Sommer: | 200,-- € |
| im Winter (Heizperiode) | 250,-- € |
Für gewerblich oder sonstige Veranstalter, die nicht von Nr. 2 der Gebührenordnung erfasst sind, werden die folgenden Gebührensätze für die Nutzung der gesamten Halle festgelegt:
| Gemeindliche Veranstalter: | 200,-- € |
| Auswärtige Veranstalter: | 300,-- € |
In der Heizperiode wird eine Heizpauschale von 50,-- € zusätzlich erhoben.
Die Kosten für Sonder- oder Schlussreinigungen werden dem Veranstalter durch die Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Gemeinde beauftragt für Sonder- oder Schlussreinigungen eine Reinigungsfirma. Ob eine Sonder- oder Schlussreinigung notwendig ist, wird durch die Gemeinde festgestellt.
Für eine Sonder- oder Schlussreinigung der Halle werden Reinigungspauschalen festgelegt:
Die Nummern 2 – 4 dieser Gebührenordnung treten gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 17. Dezember 2007 am 18. Dezember 2007 in Kraft. Die Nummer 1 dieser Gebührenordnung tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Speichersdorf, 17. Dezember 2007
Gemeinde Speichersdorf
Porsch
Erster Bürgermeister
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