aktuelle Übersichtsgrafik zur Corona-Öffnungsstrategie für Bayern

Bund und Länder haben beschlossen, den Lockdown bis zum 28. März 2021 zu verlängern.

Die 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die seit dem 8. März gilt und mit Ablauf des 28. März außer Kraft tritt, beinhaltet eine stufenweise Öffnungsstrategie unter bestimmten Voraussetzungen (anhand der sog. „7-Tages-Inzidenz“).

Die brennenden Fragen „Was gilt bei welcher Inzidenz?“ / „Was gilt wo?“ werden auf der Internetseite des Bayerisches Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration beantwortet. Der Link ist hier eingebunden und eine übersichtliche Grafik der verschiedenen Konstellationen ist hier abrufbar.