Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel

Da es im Landkreis Bayreuth zu Missverständnissen über den Geltungsbereich der Aufstallungspflicht kam, möchten wir Sie informieren, dass die Allgemeinverfügung bzgl. der Aufstallungspflicht vom 29.01.2021 für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis gilt, unabhängig davon, ob die Geflügelhaltung in einem Beobachtungs- oder Sperrgebiet liegt. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Bayreuth ist hier abrufbar.

Zudem möchten wir Sie informieren, dass bei der Geflügelhaltung eine allgemeine Anzeigepflicht der Tierhaltung gegenüber dem Veterinäramt besteht, bevor die Tätigkeit begonnen wird  (vgl. § 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung).