Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Bayreuth aufgehoben

Der Landkreis Bayreuth informiert:

Aufgrund einer aktuellen Risikobewertung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zum Geflügelpest-Geschehen in Bayern wird die Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel im Landkreis Bayreuth und der Stadt Bayreuth aufgehoben.Da Wildvögel immer noch ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest darstellen, ist zur Vermeidung eines Eintrags der Erreger in Geflügelbestände weiterhin besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen.

Informationen zu Vorsichtmaßnahmen und von Geflügelhaltern einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben sind auf der Internetseite des Landratsamtes Bayreuth abrufbar.