Grundsteuer-Informationsblatt

Bis 31.01.2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung zu vermeiden, hat Herr Hollmann (Amtsleiter vom Finanzamt Bayreuth) in Absprache mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern ein Informationsblatt entworfen. Dieses Informationsblatt steht Ihnen zum Dowen der Bitte um Berücksichtigung beim Ausfüllen Ihrer Grundsteuererklärung.