Änderung bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
Für die Beantragung eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, vorläufige Dokumente) war es bisher zwingend notwendig, ein ausgedrucktes biometrisches Lichtbild mitzubringen. Seit dem 1. Mai 2025 sind in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben für Passfotos in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt sind für die Beantragung von Ausweisdokumenten grundsätzlich digitale Bilder zu verwenden. Seit dem 1. Mai 2025 werden somit keine ausgedruckten bzw. selbstgemachten Lichtbilder im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Speichersdorf mehr akzeptiert!
Die Gemeinde Speichersdorf hat deshalb für das Einwohnermeldeamt digitale Endgeräte zur Aufnahme und Übertragung für digitale Lichtbilder erworben. Für ein digitales Lichtbild durch das Einwohnermeldeamt muss durch die Gemeinde Speichersdorf eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben werden. Dieses digitale Lichtbild kann dem Bürger persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Es dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.
Ebenso werden ab 01.05.2025 biometrische Passbilder von zertifizierten Dienstleistern (z. B. DM, Fotograf) akzeptiert. Der Dienstleister muss diese verschlüsselt in eine Cloud senden. Bei Vorlage eines QR-Codes wird das Bild direkt an die Gemeinde übermittelt und kann anschließend verwendet werden.
Ausnahmen: Für die Beantragung eines neuen Führerscheins oder Fischereischeins ist die Vorlage eines Lichtbildes in ausgedruckter Form leider immer noch nötig.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gerne an die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes wenden: 09275/988-11 (Frau Schindler) oder 988-12 (Frau Popp), E-Mail: einwohnermeldeamt@speichersdorf.bayern.de