Grundsteuerbescheide wurden versandt
Liebe Bürgerinnen und Bürger, mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Der Bund hat deshalb sein Grundsteuergesetz (GrStG) überarbeitet und entsprechend geändert. Im Grundsteuergesetz ist eine sog. Länderöffnungsklausel enthalten, die den Bundesländern abweichende Regelungskompetenzen einräumt. Der Freistaat Bayern hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und am 10.12.2021 das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet. Bayern wendet bei der Grundsteuer ein wertunabhängiges Flächenmodell an. Durch diese neuen gesetzlichen Regelungen haben…
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