Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik bei der Bundestagswahl 2021

Wie schon bei den vergangenen Wahlen wurde für die am 26.09.2021 stattfindende Bundestagswahl 2021 ein gemeindlicher Stimmbezirk (Wahlbezirk-Nr. 002 Nördliches Bahnhofsgebiet/Kirchenlaibach) vom Bundeswahlleiter für die Durchführung der sog. repräsentativen Wahlstatistik ausgewählt. Rechtsgrundlage für die statistische Erhebung ist das Wahlstatistikgesetz.

Im ausgewählten Wahlbezirk findet die Wahl wie gewohnt statt. Den Wählerinnen und Wähler wird allerdings ein amtlicher Stimmzettel zur Verfügung gestellt, der im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht (männlich, divers, ohne Angabe im Geburtsregister oder weiblich) und Geburtsjahresgruppe (z.B. von 40 – 44 Jahre alt) versehen ist. Für jede Geschlechtszuordnung bestehen sechs Geburtsjahresgruppen. Weitere personenbezogene Daten werden ausdrücklich nicht verwendet.

Oberste Prämisse für die Durchführung der Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Ein individueller Rückschluss, z.B. was der einzelne Wähler/in gewählt hat, ist nicht möglich. Die Daten der repräsentativen Wahlstatistik werden vom Statistischen Bundesamt hochgerechnet und nur auf Ebene der Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.

Ein Flyer mit weiteren Informationen zur Wahlstatistik ist hier abrufbar. Weitere Informationen zu den Wahlen generell und zur repräsentativen Wahlstatistik sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters veröffentlicht.