Schutz- und Hygienekonzept Corona für die Bundestagswahl 2021

Die Durchführung der Bundestagswahl unter Pandemiebedingungen erfordert besondere Maßnahmen. Um einen für alle Beteiligten gesundheitsschützenden Ablauf zu gewährleisten, wurde für den Wahltag auf Grundlage der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und nach Besichtigung der jeweiligen Räumlichkeiten ein Schutz- und Hygienekonzept mit vielfältigen Maßnahmen erstellt, welches hier abrufbar ist. Folgende Grundsätze sind bei der Durchführung der Bundestagswahl 2021 aufgrund rechtlicher Vorgaben und Anweisungen zu beachten:

Für alle geschlossenen Räume im Wahlgebäude gilt grundsätzlich

  • Mindestabstand 1,5 Meter (vgl. auch § 1 14.BayIfSMV),
    strikte Einhaltung der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern zu allen anderen Personen (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt)
  • Maskenpflicht (vgl. auch § 2 14.BayIfSMV),
    obligatorisches Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) mit Standard FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar bzw. einer medizinischen Gesichtsmaske;
    sollten Personen aus medizinischen Gründen eine Maske nicht tragen können, muss dies durch eine entsprechende Bescheinigung (i.d.R. ärtzliches Attest) nachgewiesen werden
  • regelmäßige und ausreichende Lüftung (vgl. auch § 1 Satz 2 14.BayIfSMV),
    Stoßlüften etwa alle 20 Minuten
  • Einhaltung der Händehygiene (vgl. auch § 1 Satz 1 14.BayIfSMV),
    die Handdesinfektion vor Betreten des Wahlraums wird drigend empfohlen; auf das Händeschütteln zur Begrüßung ist verzichten
  • Regelmäßige Flächeneinigung und Desinfektion,
    insbesondere Kontaktflächen, die von mehreren Personen berührt werden (wie z.B. Türgriffe, Wahltische, Stuhllehnen).

Den Wählerinnen und Wählern wird die Benutzung eigener Stifte (möglichst keine Bleistifte o.ä., die radierfähig wären) aus Gründen des Infektionsschutzes empfohlen! In den Wahllokalen stehen darüber hinaus jedoch Stifte zur Verfügung, die regelmäßig desinfiziert werden.