Allgemeinverfügung des Landratsamts Bayreuth wegen der Geflügelpest

Appell an Geflügelhalter zum Schutz vor Vogelgrippe

Die Geflügelpest, auch als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet, wird durch Influenza A-Viren verursacht, die in Wildvogelpopulationen und insbesondere Wasservögeln weit verbreitet sind. Die Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird staatlich bekämpft. Empfängliche Vogelarten sind Hühner, Puten, Perlhühner, Hausenten, Hausgänse, Pfauen, Strauße, Emus, Nandus, Fasane, Rebhühner, Wachteln, Wildenten, Wildgänse, Schwäne, Möwen und Greifvögel.

Eine Virus-Übertragung findet durch direkten Kontakt der Tiere untereinander sowie durch die Aufnahme von mit Kot verschmutztem Futter, Wasser oder Einstreu von Tier zu Tier statt. Zwischen Geflügelhaltungen kann das Virus indirekt v.a. durch Tierhandel, verunreinigte Fahrzeuge, Geräte, Kleidung oder Schuhe von Personen sowie über Federstaub verbreitet werden.

Seit Oktober 2021 breitet sich die Geflügelpest rasant bundesweit aus. In Bayern sind in diesem Herbst Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie ein erster Fall von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln amtlich bestätigt worden.

Aufgrund des hohen Risikos werden bayernweit daher ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet, für deren Umsetzung die Geflügelhalter verantwortlich sind. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth ist auf der Homepage des Landkreises unter diesem Link abrufbar: https://www.landkreis-bayreuth.de/media/9960/allgemeinverfuegung-gefluegelpest.pdf

Weitere Informationen gibt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter diesem Link im Internet:
https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/et_merkblatt_gefluegelhalter.htm

„Nur durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen kann eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Geflügelhalter im Landkreis Bayreuth werden zudem aufgerufen, die Haltungsbedingungen für den Fall einer möglichen Aufstallungspflicht zu prüfen und entsprechende Vorbereitungen zu treffen“, so Dr. Iris Fuchs, Leiterin des Veterinäramtes am Landratsamt Bayreuth.