Steuerbescheide vom Finanzamt genau prüfen!

Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 hat der Gesetzgeber die Grundsteuer umfassend reformiert. Er hat dazu neue gesetzliche Regelungen geschaffen und die Grundstückseigentümer/Steuerpflichtigen waren in der Folge dazu aufgerufen, neue Grundsteuererklärungen abzugeben. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist mittlerweile abgelaufen und die Finanzämter bearbeiten aktuell die eingereichten Steuererklärungen.

Die Grundstückseigentümer/Steuerpflichtigen erhalten vom Finanzamt pro Steuergegenstand zwei Bescheide, die in der Regel gemeinsam in einem Umschlag versendet werden. Es handelt sich dabei um den sog. Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid (im Bereich der Land- und Forstwirtschaft nennt er sich Grundsteuerwertbescheid) und um den Grundsteuermessbescheid.

Diese Bescheide des Finanzamts basieren auf der Steuererklärung des Grundsteuerschuldners und sind Grundlage für die spätere Steuerfestsetzung durch die Gemeinde. Die Gemeinde ist bei der Ausfertigung des Grundsteuerbescheids an diese sog. Grundlagenbescheide des Finanzamts gebunden – eine eigenständige Änderung dieser Bescheidgrundlagen durch die Gemeinde ist nicht möglich.

Im Rathaus der Gemeinde Speichersdorf werden seit Anfang des Jahres die vom Finanzamt über ELSTER zur Verfügung gestellten neuen Grundsteuerbemessungen ab 2025 (die der Grundstückseigentümer/Steuerpflichtige mit den vorstehend genannten Bescheiden erhalten hat) elektronisch in die Grundsteuersoftware der Gemeinde eingelesen. Anhand von stichprobenartigen Überprüfungen ist aufgefallen, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser neuen Grundsteuermessbeträge nicht korrekt sein kann bzw. wohl unwissentlich in der Grundsteuererklärung fehlerhafte Angaben gemacht wurden. So wurde beispielsweise festgestellt, dass unter anderem bei land- und forstwirtschaftlichen Veranlagungen (Grundsteuer A) die Art der wirtschaftlichen Einheit vermutlich falsch erklärt wurde und das Finanzamt das Objekt daraufhin als unbebautes oder bebautes Grundstück (Grundsteuer B) veranlagt hat, was natürlich zu einem höheren Grundsteuermessbetrag und letztlich dann zu einer höheren Grundsteuer führen würde. Aber auch bei sonstigem Grundvermögen (Wohn- und Geschäftsimmobilien) wurden scheinbar fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Wohn- und Nutzfläche gemacht.

Die Gemeinde Speichersdorf rät deshalb dringend, die Angaben in den Grundsteuererklärung hinsichtlich der Wohn- und Nutzfläche und der Art der wirtschaftlichen Einheit genau zu überprüfen und – falls erforderlich – eine überarbeitete Erklärung beim Finanzamt Bayreuth abzugeben. Ansprechpartner für den Grundsteuermessbescheid ist die bescheiderlassende Behörde – das Finanzamt Bayreuth. Eine komplette Durchsicht aller neu einzuarbeitenden Grundsteuerbemessungen durch die Gemeindeverwaltung ist bei ein paar tausend Steuerfällen im gesamten Gemeindegebiet nicht zu bewerkstelligen und fällt auch nicht in den gemeindlichen Aufgabenbereich. Bitte prüfen Sie Ihre Steuererklärung und die daraufhin vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide eigenverantwortlich.