Bürgerentscheid am 29. Juni 2025: Ergebnisse und Informationen

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Am vergangenen Sonntag, 29. Juni fand der erste Bürgerentscheid in der Geschichte Speichersdorfs statt. Die Wählerinnen und Wähler waren dazu aufgerufen, über das Bürgerbegehren „Freiflächen-Solarparks“ und das Ratsbegehren „Solarpark Haidenaab“ abzustimmen. Der Abstimmungsausschuss hat nun das Wahlergebnis festgestellt. Demnach entfielen 1171 Stimmen auf das Bürgerbegehren bei 708 Nein-Stimmen (52 Stimmen waren ungültig). Auf das Ratsbegehren entfielen 772 Ja-Stimmen bei 1106 Nein-Stimmen (53 Stimmen waren ungültig). Damit wurde das Bürgerbegehren „Freiflächen-Solarpark“ angenommen, das notwendige Quorum von 930 Stimmen wurde ebenfalls erfüllt. Nachdem das Ratsbegehren keine Mehrheit fand, war die Stichfrage unerheblich. Damit ist der Gemeinde Speichersdorf untersagt, gemeindeeigene Flächen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen und Bauleitplanverfahren einzuleiten oder fortzuführen. Die Wahlbeteiligung lag bei 41,5 Prozent. Mehr unter dem folgenden Link.

Die Ergebnisse des Bürgerentscheids über das Bürgerbegehren „Freiflächen-Solarparks“ und das Ratsbegehren „Solarpark Haidenaab“ finden Sie unter diesem Link.

Informationen zum Bürgerentscheid am 29. Juni 2025

Am Sonntag, 29. Juni 2025 finden in der Gemeinde Speichersdorf von 8 bis 18 Uhr die Bürgerentscheide über das Bürgerbegehren „Freiflächen-Solarparks“ und das Ratsbegehren „Solarpark Haidenaab“ statt. Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit ihm können Bürger/innen direkt über Fragen des eigenen Wirkungskreises ihrer Gemeinde entscheiden.

Bei den Bürgerentscheiden stimmen Sie auf einem Stimmzettel über bestimmte Fragen ab. Sie haben jeweils eine Stimme und können die Fragen mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten. Als Ergebnis gilt die Antwort, für die mit Mehrheit abgestimmt wurde. Dazu muss aber ein festgelegtes Quorum erfüllt sein. Das bedeutet, dass mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten (das sind so etwa 930 Wahlberechtigte) in Speichersdorf mit dieser Antwort abgestimmt haben müssen. Wenn es zum selben Thema mehrere Bürgerentscheide gleichzeitig gibt, stimmen Sie zusätzlich über eine sogenannte Stichfrage mit „JA“ oder „NEIN“ ab. Mit der Stichfrage entscheiden die Bürger/innen welcher Bürgerentscheid gelten soll, wenn beide Bürgerentscheide mehrheitlich mit „JA“ entschieden würden.

Wer darf beim Bürgerentscheid abstimmen?

Sie dürfen abstimmen, wenn Sie am Tag der Wahl

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Speichersdorf wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wenn diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen und Sie zum Stichtag Ihren Hauptwohnsitz in Speichersdorf haben, tragen wir Sie automatisch in das Wählerverzeichnis für Bürgerentscheide ein. Sie haben dann von uns eine amtliche Abstimmungsbenachrichtigung erhalten. In der Abstimmungsbenachrichtigung steht auch, in welchem Abstimmungsraum Sie an den Bürgerentscheiden teilnehmen können. Alternativ können Sie auch bei den Bürgerentscheiden eine Briefabstimmung machen (wie die Briefwahl bei sonstigen Wahlen).