Gemeinderat beschließt Kläranlagenfinanzierung

Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung intensiv mit der Finanzierung der Kläranlagenerweiterung. Wie bekannt, beabsichtigt die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren die Kläranlage Speichersdorf zu erweitern und an die aktuellen Ansprüche anzupassen. Vor allem in Bezug auf den Umweltschutz, den Arbeitsschutz und wasserrechtliche Vorgaben herrschen Defizite. Im Laufe der Planungen wurden mehrere Ausbauvarianten gegenübergestellt, im Gemeinderat diskutiert und zuletzt im Juni 2020 nochmals intensiv mit einem Anschluss an die Kläranlage Kemnath verglichen.

Spatenstich im November

Nachdem das Wasserwirtschaftsamt im August 2020 die baurechtliche Freigabe für die Variante anaerobe Klärschlammstabilisierung erteilt hat, wurden im Oktober erste Baumaßnahmen (Betriebsgebäude, Heiztechnik und Auswechslung eines Regenwasserkanals) durch den Gemeinderat vergeben. Der Spatenstich für diese Maßnahmen erfolgte Anfang November. Die Lose Bautechnik, Maschinentechnik, Faulbehälter, Gasaufbereitung und Blockheizkraftwerk sowie Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR) wurden im Zeitraum von Dezember 2020 bis Februar 2021 europaweit ausgeschrieben. Die Ausschreibungsergebnisse belaufen sich für die Gesamtbaumaßnahme inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer auf 10.778.021,26 Euro. Sie liegen damit um 1,6 Millionen Euro über der Kostenschätzung durch das beauftrage Ingenieurbüro ARGE Kläranlage Speichersdorf. Die Kostensteigerung wurde von den Planern vor allem mit der guten Baukonjunktur und der damit verbundenen geringen Nachfrage bei der Ausschreibung sowie den gestiegenen Rohstoffpreisen begründet.

Zuschüsse aus München und Jülich

Dem gegenüber stehen Zuschüsse vom Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland. Durch ein Gespräch bei Umweltminister Thorsten Glauber konnte Bürgermeister Christian Porsch im Juli 2020 eine weitere Sonderförderung erreichen. Die Zuschüsse durch die Härtefallregelung der RZWas, dem Projektträger Jülich für die Faulung und die Sonderzuschüsse für die Phosphatelemination belaufen sich auf insgesamt 1,9 Millionen Euro. Somit beträgt der sog. umlagefähige Aufwand 8.878.021,26 Euro.

Der Gemeinderat hat das Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier aus Straubing damit beauftragt, Vergleichsberechnungen zur Finanzierung der Kläranlagenerweiterung und -erneuerung anzustellen, die dem Gemeinderat erstmals in der Sitzung am 24.04.2017 präsentiert wurden. In der Sitzung vom 22.05.2017 sprach sich der Gemeinderat einstimmig für eine Finanzierung zu 80 % über Beiträge und 20 % Gebühren aus. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen wurde fraktionsübergreifend festgelegt, dass der Gemeinderat sich nochmals mit der Thematik soll.Frau Maier vom Kommunalberatungsbüro Hurzlmeier und Frau Rechtsanwältin Freitag stellen in der gestrigen Sitzung auf Basis der nunmehr vorliegenden Submissionsergebnisse aktualisierte Vergleichsberechnungen vor und standen für Fragen zur Verfügung.

Aufteilung auf Beiträge und Gebühren

Von Seiten der Verwaltung wurde empfohlen, an der Aufteilung von 80 % auf Verbesserungsbeiträge und 20 % Gebühren festzuhalten. Um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so moderat wie möglich zu halten, wurde vorgeschlagen, die Beiträge auf drei Tranchen in den Jahren 2021 (40 %), 2022 (40 %) und voraussichtlich 2024 (Schlussrate) einzuheben. Zugleich stehen den Beitragspflichtigen auf Antrag Billigkeitsmaßnahmen wie Stundungen mit Ratenzahlungsvereinbarungen zur Verfügung.

Eine Verschiebung der Aufteilung hin zu einer höheren Gebührenbelastung würde dazu führen, dass die Abwassergebühr in der Gemeinde Speichersdorf stark ansteigt und im Vergleich zu anderen Gemeinden in der Region sehr hoch ist, erläuterte Bürgermeister Christian Porsch. Zudem treffe eine hohe Gebührenlast vor allem Familien mit Kindern, die in der Regel mehr Wasser verbrauchen. Ein weiteres, gewichtiges Argument sei die Schuldenlast, die die Gemeinde Speichersdorf bei niedrigeren Verbesserungsbeiträgen jahrelang vor sich herschieben würde und dadurch die weitere Entwicklung unserer Gemeinde nachhaltig negativ beeinflusst, wie Porsch betonte.

Breite Mehrheit für Beibehaltung des gefassten Beschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Speichersdorf nahm den Vortrag der Kommunalberatung Hurzlmeier und der Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag & Coll. zur Kenntnis und hielt mit 17 zu vier Stimmen am Beschluss, die Finanzierung der Erweiterung und Erneuerung der Kläranlage Speichersdorf zu 80 % über Verbesserungsbeiträge und 20 % über Gebühren vorzunehmen, fest. Um die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger moderat zu gestalten, werden die Verbesserungsbeiträge auf drei Tranchen aufgeteilt und voraussichtlich in den Jahren 2021, 2022 und 2024 eingehoben.

Weitere Informationen zur Kläranlagensanierung finden Sie hier.