Gemeinderat meldet Vorranggebiete für Windkraft
Vor dem Hintergrund der Klimakrise, der angestrebten Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie der Abschaltung der Kernkraftwerke haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergieanlagen grundlegend geändert. In Bayern sind nach der Bundesgesetzgebung bis 31.12.2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Ansonsten tritt eine Privilegierung von Windkraftanlagen ein, die einen ungesteuerten Wildwuchs nach sich ziehen würde. Dabei ist es unabhängig, ob in der betreffenden Gemeinde schon Erneuerbare Energien erzeugt werden oder nicht. Der Regionale…
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