Aus haftungsrechtlichen Gründen ist für die Durchführung von Veranstaltungen ebenso wie für die Dreifachsporthalle auch für die alte Festhalle eine Hallenordnung unerlässlich. Durch die Hallenordnung werden Haftungsrisiken auf die jeweiligen Veranstalter übertragen und es wird auf die durch den Veranstalter zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, des Gaststättenrechts, des Jugendschutzes sowie der Versammlungsstättenverordnung hingewiesen.
Der Gemeinderat hat deshalb in seiner Sitzung am 08.02.2010 eine Benutzungs- und Gebührenordnung für die alte Festhalle mit Inkrafttreten zum 01. März 2010 beschlossen.
Unter § 10 der Benutzungs- und Gebührenordnung wurde damit auch folgendes Benutzungsentgelt für die alte Festhalle festgesetzt:
für Veranstaltungen mit Eintritt:
für einheimische
Mieter: für auswärtige Mieter:
im Sommer auf 50,00 Euro
100,00 Euro
im Winter auf 75,00
Euro 150,00 Euro
für Veranstaltungen ohne Eintritt:
für einheimische
Mieter: für auswärtige Mieter:
im Sommer auf 25,00 Euro
50,00 Euro
im Winter auf 50,00
Euro 100,00 Euro
Für die Reinigung der Halle, der Toilettenanlage sowie aller benutzter Nebenräume wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro in Rechnung gestellt, sofern die Reinigung nicht in Eigenleistung durchgeführt wird.
Die komplette Benutzungs- und Gebührenordnung finden Sie hier und auch in der Rubrik Rathaus unter dem Menüpunkt "Wissenswertes/Gebühren, Abgaben, Hebesätze".
Es wird darauf hingewiesen, dass künftig für die Abhaltung von Veranstaltungen in der alten Festhalle auf der Grundlage der Hallen- und Gebührenordnung ein Mietvertrag mit der
Gemeinde Speichersdorf (Ansprechpartner: Frau Kaußler, Tel. 09275/988-19) abzuschließen ist.
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