Windpark Steinkreuz
Vor dem Hintergrund der Klimakrise, der angestrebten Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie der Abschaltung der Kernkraftwerke haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergieanlagen grundlegend geändert. In Bayern sind nach der Bundesgesetzgebung bis 31.12.2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung zu stellen. Ansonsten tritt eine Privilegierung von Windkraftanlagen ein, die einen ungesteuerten Wildwuchs nach sich ziehen würde. Dabei ist es unabhängig, ob in der betreffenden Gemeinde schon Erneuerbare Energien erzeugt werden oder nicht. Der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost hat die Kommunen daher bereits im August 2022 aufgerufen, mögliche Vorranggebiete zu melden.
Der Gemeinderat beschloss nach eingehender Erörterung in seiner Sitzung am 27.06.2023 einstimmig, die Gebiete 5214 (Steinkreuz) sowie 5243 und 5242 (Speinsharter Forst) als Vorrangflächen für Windkraft an den Regionalen Planungsverband Oberfranken-Ost zu melden. Der Abstand zu Ortschaften soll bei der Ausweisung mindestens 1000 Meter (statt 700 Meter wie vom Regionalen Planungsverband Oberfranken Ost vorgegeben) betragen. Der Abstand zu Weilern soll mindestens 700 Meter betragen. Zudem wurde beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung die Planungen aktiv mit begleiten und darauf hinwirken soll, dass alle möglichen technischen Maßnahmen ergriffen werden, um die Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Das Vorranggebiet 5214 (Steinkreuz) hat mittlerweile Rechtskraft erlangt.
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Windpark Steinkreuz wurde die Gemeinde Speichersdorf durch das Landratsamt Bayreuth um Stellungnahme gebeten. Errichtet werden sollen insgesamt sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nabenhöhe von 179 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Meter, einer Gesamthöhe von 267 Metern und einer Nennleistung von 6,8 MW. Drei Anlagen stehen auf dem Gemeindegebiet Speichersdorf, drei Anlagen auf dem Gemeindegebiet Kirchenpingarten.
In der letzten Sitzung vor der Sommerpause stimmte der Gemeinderat am 28.07.2025 fast geschlossen für das Projekt. Bei der Zustimmung wurden insbesondere die Belange der Bürgerinnen und Bürger, allen voran des Ortsteiles Zeulenreuth, in den Mittelpunkt gestellt. Nach den Untersuchungen des Büros IBAS aus Bayreuth werden die gesetzlichen Vorgaben zum Schattenwurf im Gemeindegebiet an den beiden Messstellen in Zeulenreuth überschritten. Im Wohngebiet Hopfengarten tritt indes keine Schattenbildung auf. Laut dem Gutachten beträgt die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer in Zeulenreuth 49 bzw. 41 Stunden im Jahr. Die maximale Beschattungsdauer an einigen Tagen im Jahr beträgt 39 bzw. 33 Minuten. Zulässig sind nach Bundesimmissionsschutzgesetz max. 8 Stunden im Jahr und 30 Minuten pro Tag. Der Gemeinderat forderte daher in seinem Beschluss zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus Zeulenreuth zwingend eine Abschaltautomatik einzubauen, wie sie auch in den Windenergieanlagen im Vorranggebiet Krumme Föhre verbaut ist. Zudem sollen die Lichtsignale der geplanten Windenergieanlagen für die Luftfahrt bedarfsgerecht gesteuert werden und nicht permanent blinken. Die Einhaltung der Schatten- und Lärmschutzwerte ist durch permanente Messungen (ganzjährig, 24/7) zu dokumentieren. Ferner sind alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten.
Den kompletten Artikel zur Behandlung des Windparks Steinkreuz im Gemeinderat finden Sie hier.
Informationen zum geplanten Windpark Steinkreuz finden Sie hier.
Hier finden Sie Informationen zu den Hintergründen und der gesamten Entwicklung des Projekts samt Regionalplanverfahren.