Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
In den letzten Wochen haben wir in verschiedenen Beiträgen auf der Homepage und im Bürgerrundbrief Informationen zur anstehenden Grundsteuerreform gegeben. Wie berichtet, wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 aufgrund neuer Erhebungsgrundlagen berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (BayGrStG) verabschiedet. Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen…
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