Als weiteren Service und Fortschritt in Sachen Bürgerfreundlichkeit können Führerscheine ab dem 1. April 2010 bei der Gemeinde Speichersdorf abgeholt werden.
Bislang war die Aushändigung der Führerscheine ausschließlich durch die Führerscheinstelle des Landratsamtes Bayreuth möglich. Die Abholung bei der Gemeinde ist allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch des Führerscheininhabers möglich und muss durch den Inhaber bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes beantragt werden.
Sobald der Führerschein vom Landratsamt der Gemeinde übersandt wurde, wird die Gemeindeverwaltung den Führerscheininhaber über die Möglichkeit der Abholung benachrichtigen.
Bei der Abholung ist noch folgendes zu beachten:
1. Beim Umtausch eines alten Führerscheines in den neuen Kartenführerschein ist der alte Führerschein der Gemeindeverwaltung vorzulegen, damit dieser zurückgegeben oder entwertet werden kann.
2. Kartenführerscheine werden bei Änderungen immer eingezogen.
3. Die Aushändigung des Führerscheines kann nur an den Führerscheininhaber persönlich oder gegen die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erfolgen.
4. Die Abholung von Führerscheinen bei der Gemeinde kann in folgenden Fällen erfolgen:
· Änderungen (z.B. Erweiterung der Fahrklassen)
· Umtausch e. alten Führerscheines in e. Kartenführerschein
· Neuerteilung von Führerscheinen
· Ersatzausstellung nach Verlust von Führerscheinen
Wir sind überzeugt, dass mit diesem zusätzlichen Service eine deutliche Erleichterung für unsere Bürgerinnen und Bürger einhergeht.
Porsch
Erster Bürgermeister
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