Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
Bundestagswahl am 26.09.2021 Die amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Ersteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl kann hier heruntergeladen werden. Erläuterungen zu dieser Bekanntmachung: Über die Wahlberechtigten für die Bundestagswahl führt die Gemeinde ein Wählerverzeichnis. Durch das Wählerverzeichnis wird der Kreis der formell wahlberechtigten Personen festgelegt. Grundlage dafür ist das bei der Gemeinde geführte Einwohnermelderegister. Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses werden von Amts wegen nur wahlberechtigte Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit berücksichtigt, die am 42.…
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